Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es

sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere

Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von

unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an

den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller, insbesondere von diesen

Verkaufsbedingungen abweichende Individualabreden, erfolgen ausschließlich schriftlich

oder in Textform. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich oder in

Textform bestätigt werden.

§ 2 Angebot

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Rollrasen handelt es sich um für den Kunden

angefertigte verderbliche Frischware. Die Verfügbarkeit ist abhängig von Produktions- und

Erntekapazitäten.

2. Bei uns eingehende Bestellungen binden den Besteller. Wir behalten uns vor, diese

binnen zwei Werktagen anzunehmen.

3. Der Vertrag kommt durch den Eingang unserer Auftragsbestätigung in Schrift- oder

Textform bei dem Besteller zustande.

4. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Hinweis für Verbraucher): Bei

Vertragsschlüssen im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über das Internet) steht

Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da es sich bei Rollrasen

jedoch um speziell für den Kunden angefertigte, schnell verderbliche Frischware handelt, ist

das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ausgeschlossen. Der

Besteller wird hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert.

5. Datenschutz: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie

bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab

Werk, ausschließlich Verpackung (insbesondere Paletten); diese wird gesondert in

Rechnung gestellt.

2. a) Gegenüber Unternehmern gilt: Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen

nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der

Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. b) Gegenüber Verbrauchern gilt: Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen

enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung

gesondert ausgewiesen.

3. a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne

Abzug bei Warenübergang fällig. Gegenüber Verbrauchern gilt: Der Kaufpreis ist mit Erhalt

der Ware fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des

Zahlungsverzuges.

3. b) Für Kunden mit Debitorenkonten gilt: Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von zehn

Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend

die Folgen des Zahlungsverzuges.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem

gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit, Stornierung

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen

Fragen voraus. D. h. Bestellungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten

Liefertermin dem Verkäufer vorliegen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts

anderes ergibt, wird bestellte Ware nur in der Zeit von Montag bis Freitag (nicht an

Feiertagen) bereitgestellt.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht

erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende

Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den

Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von

uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein

Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der

Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung

beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise

eintretenden Schaden begrenzt.

6. Einschränkungen in der Lieferfähigkeit und Nichteinhaltung von Lieferterminen aufgrund

von Ereignissen höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher und unvorhersehbarer

Umstände – wie insbesondere Unwetter, Frost, Hitze, Dürre, Überschwemmungen,

Pandemien, behördliche Anordnungen, Lieferkettenunterbrechungen sowie

verkehrstechnische und technische Schwierigkeiten – gehen nicht zu Lasten des Verkäufers

und stellen keinen Lieferverzug dar. In solchen Fällen wird ein alternativer Liefertermin

vereinbart. Besteht der außerordentliche Umstand länger als vier Wochen, sind beide

Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Da es sich bei Rollrasen um für den Kunden angefertigte, verderbliche Frischware

handelt, müssen Stornierungen seitens des Kunden mindestens 24 Stunden vor dem

vereinbarten Liefertermin erfolgen.

§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk

vereinbart.

2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen;

ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der

Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine

Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§ 6 Mängelhaftung

1. Im Falle eines Mangels behalten wir uns die Nacherfüllung in Form der Lieferung einer

neuen mangelfreien Sache vor. Wir tragen die hierzu erforderlichen Kosten einschließlich

der Transportkosten bis zum Erfüllungsort. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der

Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

2. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware bei Gefahrenübergang nicht die vereinbarte

Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die

gewöhnliche Verwendung eignet. Bei Verbrauchern gilt ein Mangel als bei

Gefahrenübergang vorhanden, wenn er innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung auftritt

(gesetzliche Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB n.F.).

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller

Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Schaden nicht auf einem uns zurechenbaren

vorsätzlichen Handeln beruht, ist unsere Haftung auf den typischerweise eintretenden

Schaden begrenzt.

4. Gegenüber Unternehmern gilt: Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass

dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten

ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5. Für Rollrasen gilt: Bei Rollrasen handelt es sich um kurzfristig verderbliche Frischware. Es

obliegt dem Besteller, diesen innerhalb von acht Stunden nach Lieferung vollständig zu

verlegen. Gegenüber Unternehmern gilt: Reklamationen müssen spätestens innerhalb von

acht Stunden nach Lieferung in Textform (E-Mail) mit eindeutigem Fotobeleg erfolgen.

Gegenüber Verbrauchern gilt: Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform (E-

Mail) mit eindeutigem Fotobeleg anzuzeigen. Treten Reklamationen während der Verlegung

auf, ist das Verlegen zur Vermeidung von Folgeschäden sofort einzustellen. Der Besteller ist

verpflichtet, uns die Begutachtung und Nachlieferung zu ermöglichen.

6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:

– Gegenüber Unternehmern: 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

– Gegenüber Verbrauchern: 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang (gesetzliche

Mindestfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

7. Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt

ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach

dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware einschließlich mitgelieferter Paletten

bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vor. Soweit wir für den Kunden ein Debitorenkonto

führen, bleibt das Eigentum an gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich des

Saldos des Debitorenkontos vorbehalten.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er

verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden

ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten

erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich

schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit

der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer

Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang

weiterzuverkaufen. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes tritt der Besteller seine

sämtlichen Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns

ab. Dies gilt auch für den Fall einer Verarbeitung der Kaufsache vor Weiterverkauf. Der

Besteller bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Davon unberührt bleibt

unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht

einzuziehen, solange der Besteller uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät und kein

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns

auf erste Anforderung sämtliche abgetretenen Forderungen einschließlich deren Schuldner

bekanntzugeben und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und den

Schuldner über die Abtretung zu informieren.

5. Vermengung/Vermischung: Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden

Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache

im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen

zum Zeitpunkt der Vermischung.

§ 8 Datenschutz

1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers zur Vertragsabwicklung und -

erfüllung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2. Näheres zur Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des

Bestellers entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website

abrufbar ist oder auf Anfrage zugesandt wird.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Haid am Rain 3, 86579 Waidhofen.

2. Gegenüber Unternehmern gilt: Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das für

unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.