Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich  

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.  

2. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller, insbesondere von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Individualabreden, erfolgen ausschließlich schriftlich oder in Textform. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden. 

§ 2 Angebot  

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Rollrasen handelt es sich um für den Kunden angefertigte verderbliche Frischware. Die Verfügbarkeit ist abhängig von Produktions- und Erntekapazitäten. 

2. Bei uns eingehende Bestellungen binden den Besteller. Wir behalten uns vor, diese binnen zwei Werktagen anzunehmen. 

3. Der Vertrag kommt durch den Eingang unserer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform bei dem Besteller zustande.  

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen  

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung (insbesondere Paletten); diese wird gesondert in Rechnung gestellt.  

2. a) Gegenüber Unternehmern gilt: Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

2. b) Gegenüber Verbrauchern gilt: Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

3. a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug bei Warenübergang fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.   

3. b) Für Kunden mit Debitorenkonten gilt: Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. 

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.  

§ 4 Lieferzeit, Stornierung  

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. D.h. Bestellungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Liefertermin dem Verkäufer vorliegen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird bestellte Ware nur in der Zeit von Montag bis Freitag (nicht an Feiertagen) bereitgestellt.  

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.  

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.  

4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.  

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  

6. Einschränkungen in der Lieferfähigkeit und Nichteinhaltung von Lieferterminen von Rollrasen aufgrund Unwetters, Frost, großer Hitze, verkehrstechnischen und technischen Schwierigkeiten gehen nicht zu Lasten des Verkäufers und stellen keinen Lieferverzug dar. In solchen Fällen wird ein alternativer Liefertermin vereinbart.  

7. Da es sich bei Rollrasen um für den Kunden angefertigte, verderbliche Frischware handelt, müssen Stornierungen seitens des Kunden mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgen. 

§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten  

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. 

2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.  

3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.  

§ 6 Mängelhaftung  

1. Im Falle eines Mangels behalten wir uns die Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache vor. Wir tragen die hierzu erforderlichen Kosten einschließlich der Transportkosten bis zum Erfüllungsort. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.  

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Schaden nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Handeln beruht, ist unsere Haftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

3. Gegenüber Unternehmer gilt: Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

4. Für Rollrasen gilt: Bei Rollrasen handelt es sich um kurzfristig verderbliche Frischware. Es obliegt dem Besteller, diesen innerhalb von acht Stunden nach Lieferung vollständig zu verlegen. Reklamationen müssen spätestens innerhalb von acht Stunden nach Lieferung in Textform (E-Mail) mit eindeutigem Fotobeleg erfolgen. Treten Reklamationen während der Verlegung auf, ist das Verlegen zur Vermeidung von Folgeschäden sofort einzustellen. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Begutachtung und Nachlieferung zu ermöglichen.  

5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 

6. Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. 

7. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware einschließlich mitgelieferter Paletten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vor. Soweit wir für den Kunden ein Debitorenkonto führen, bleibt das Eigentum an gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich des Saldos des Debitorenkontos vorbehalten.  

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erhoben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes tritt der Besteller seine sämtlichen Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab. Dies gilt auch für den Fall einer Verarbeitung der Kaufsache vor Weiterverkauf. Der Besteller bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Davon unberührt bleibt unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf erste Anforderung sämtliche abgetretenen Forderungen einschließlich deren Schuldner bekanntzugeben und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner über die Abtretung zu informieren. 

5. Vermengung/Vermischung 

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz       Haid am Rain 3, 86579 Waidhofen  

2. Gegenüber Unternehmern gilt: Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. 

 

Walter Schwab GmbH 

Waidhofen, 01.02.2021